Ist in Ihrem Unternehmen das Tragen von Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz die kompletten Kosten übernehmen. Wie er diese Ausgaben finanziert, ist dem Arbeitgeber überlassen. Es gibt zwei Berufsgenossenschaften, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitsschutzprämie bezahlt.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bietet für gewerbliche Unternehmen die Arbeitsschutzprämie an. In diesem Fall werden 50 % der Anschaffungskosten für den angepassten Gehörschutz als Prämie ausgezahlt, die maximale Fördersumme beträgt 100,- € – diese richtet sich nach dem jährlichen BG-Beitrag.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet seit 2015 im Rahmen eines Prämienverfahrens eine Kostenerstattung an. Hierbei werden 40 % der Anschaffungskosten für die angeschafften Otoplastiken übernommen.
Für die Förderung durch die BG BAU kommt nur in Frage, wenn Ihr Unternehmen Mitglied in der BG BAU ist und folgende Kriterien erfüllt:
- Unternehmen mit mindestens einem Angestellten
- BG-Beitrag von mindestens 100,00 Euro
- Einsatzbereich, in welchem ständig Gehörschutz getragen werden muss
- Antragstellung muss in dem Kalenderjahr der Anschaffung erfolgen
- Auch Einzelunternehmer*innen mit einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU können eine Fördersumme von bis zu 250,- € jährlich erhalten.
Um eine Prämie von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu erhalten, muss Ihr Unternehmen einer der nachstehend genannten Branchen angehören:
- Sicherheitsunternehmen
- Zeitarbeitsunternehmen
- Sportunternehmen mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern
- Unternehmen der Glasindustrie, Grobkeramik und Feinkeramik
- Kraftfahrbetriebe, Bahndienstleistungen
Alle von uns angebotenen Gehörschutz-Lösungen sind förderberechtigt.
Wie kann ich die Prämie für angepassten Gehörschutz beantragen?
- Belege/Rechnungen des angeschafften Gehörschutzes sammeln
- Antrag ausfüllen
- Antrag mit allen Belegen/Rechnungen an Berufsgenossenschaft schicken
Bei der BG BAU haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fördersumme anzusparen. Diese Option ist für kleinere Unternehmen sehr attraktiv. So kann jedes Unternehmen seine Fördersumme über mehrere Jahre hinweg ansparen, um dann eine höhere Fördersumme zu erzielen. Wie hoch die Fördersumme ist, die Sie letztendlich erhalten, errechnet sich aus dem von Ihrem Unternehmen geleisteten Beitrag an die BG BAU und der damit verbundenen Einstufung.